KWG24C – Kontenabruf
Der Kontenabruf gemäß KWG §24c
Unter Kontenabruf versteht man den Zugriff staatlicher Stellen auf die Kontostammdaten von Bankkunden.
Kreditinstitute in Deutschland sind verpflichtet, eine Datei zu führen, in der die Kontostammdaten ihrer Kunden gespeichert sind. In gesetzlich geregelten Fällen darf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit April 2003 bei Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere für strafrechtliche Zwecke, auf diese Datenbank zugreifen sowie Auskunft über Kontostammdaten eines in Deutschland geführten Bankkontos an andere Behörden erteilen. Seit April 2005 führt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Anfragen für die Finanzbehörden und andere Behörden durch.
Die alseda KWG24C Lösung biete alle Funktionalitäten, um die Meldepflicht gemäß den gesetzlichen Anforderungen aus dem Kreditwesengesetz zu erfüllen. Neben den neu hinzukommenden Konten werden die relevanten Kontoänderungen und auch die Schließung / Auflösung eines Kontos oder Vertrags berücksichtigt.
Die alseda KWG24C Lösung bietet die Möglichkeit die Kontodaten aus den folgenden SAP Anwendungen automatisiert zu ermitteln und weiter zu geben:
SAP BCA – Deposits
SAP CML – Loans Management
SAP TRM – Treasury Management
SAP DM – Deposits Management
Zusätzlich zu den oben genannten SAP Anwendungen werden die relevanten Daten aus dem SAP BP – Geschäftspartner verwendet.