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PSD3 / PSR: Und jetzt der nächste Rohrkrepierer?

Autor
Silvia Ober

Silvia Ober

Lead Architect Payment Applications

Zur PSD2 waren die EU-Bürokraten angetreten, um den „Wettbewerb“ bei den Banken zu fördern. Natürlich musste man da von Anfang an schon skeptisch werden, wenn Bürokraten von „Wettbewerb“ sprechen!

Aber alle machten mit bei „open banking & Co.“. Rückblickend ist nicht viel geblieben und Sinnvolles ist nie dabei herausgekommen. In einer Sitzung der EU-Kommission wurde dann tatsächlich selbst die Erkenntnis offengelegt und die PSD2 als „Rohrkrepierer“ tituliert.

Nun ist also die PSD3 / PSR auf dem Weg (ohne die Trümmer der PSD2 beiseitezuräumen). Würden wir tatsächlich etwas Sinnvolles erwarten? Eine kurze Zusammenfassung des Wesentlichen:

Haftung

Es wurde vieles diskutiert in den Gremien. Manche Idee die aufkamen möchte man gar nicht mehr erwähnen. Wäre tatsächlich nur Zeitverschwendung.

Geblieben ist wie immer eine skurrile Haftungsübertragung vom Bankkunden auf die Banken. Die Bürokraten argumentieren hier oft, dass die Haftung dort liegen soll, wo sie versichert werden kann!?

Grobe Fahrlässigkeit versichert aber niemand, auch nicht für eine Bank. Das haben die EU-Bürokraten wohl noch nie gehört!

SEPA Instant Payment

Es war uns allen klar, dass dies irgendwann zum „Muß“ wird. Nun kommt es also. Hätte es sein müssen?

Ein klares „Nein“. Die jährlichen Zuwächse bei den Instant Payments waren ordentlich und eigentlich ist auch die Verbreitung in einer vertretbaren Menge gegeben.

Nun müssen also auch Spezialbanken, deren Kunden absolut keinen Nutzen davon haben, die 7×24 Stunden Verfügbarkeit bei Zahlungen und Kontoführung bereitstellen.

Der Preis für die SEAP Inst. darf nur so hoch sein, wie bei einer Standard SEPA Überweisung. D.h. die SEPA Inst. muss nicht kostenfrei sein! Dies wird öfter mal behauptet.

Man war sich auch nicht zu Schade bei dem ganzen „alten Zeug“ die Verfügbarkeit von Instant Payment dem Kunden bereitstellen zu lassen. D.h. die Papier-Überweisungsträger müssen auf ihre alten Tagen nun auch ein Ankreuzkästchen für die Instant-Ausführung bekommen.

Verification of payee (VoP)

So heißt nun im offiziellen EPC-Rulebook der Abgleich von IBAN und Kontoinhabername. Hatten wir beim deutschen DTA-Verfahren früher auch schon. Dort hatte es aber die Empfängerbank zu prüfen und auch ggf. zu haften. Prüfte damals keine Bank bei Kleinbeträgen (Schaden der Haftung war kleiner als der Aufwand der Prüfung).

Es gibt keine Zahlen, wieviel Betrugsfälle bzw. Schaden es bedingt durch Überweisungen zu einem unbekannten (falschen) Kontoinhaber gibt pro Jahr. Diese Frage wurde von den Gremien bei der EU-Kommission aber nie gestellt. Den Bürokraten reicht es schon, wenn die Aussicht besteht, dass EIN EURO Schaden vermieden wird. Den volkswirtschaftlichen Gesamtaufwand bei den Banken in Milliardenhöhe interessiert die nicht.

Die EU-Bürokraten legen nun die Haftung zur Absenderbank!? Leider kennt die natürlich nicht den Namen des Kontoinhabers des Zielkontos. Interessiert die EU-Bürokraten aber nicht (siehe Haftung oben).

Also kommt nun ein Verfahren, dass eine Vorab-Kommunikation zw. Absenderbank und Empfängerbank erforderlich macht. Was kostet die Welt (wenn man keine Steuergelder verschwenden darf)?

Die Prüfung muss bei normalen SEPA CT Überweisungen und auch bei SEAP Inst. erfolgen. Eine Vorgabe, wie ein Vergleich stattfinden soll zw. dem Namen in der Zahlung und dem Kontoinhaber, wird nicht definiert.

Dann also viel Spaß, wenn sie mal eine Zahlung nach Griechenland erfassen. Den Empfängernamen dann bitte schön in griechischen Buchstaben tippen! Der Schaden / Aufwand der durch diese Regelung entsteht wird auf jeden Fall höher sein, als die Betrugsfälle, die verhindert werden.

Für die praktische Umsetzung zeichnet sich ab, dass die zentralen Clearer die Kommunikation ermöglichen werden. Bei TIPS laufen schon die Vorbereitungen dafür und die EBA Clearing wird es auch für die RT1 Kunden anbieten.

Zahlreiche weitere Anbieter sind auch schon am Start. Sie versuchen über zentrale Datenhaushalte und die Kommunikation zu jeder Bank über APIs den Abgleich zu gewährleisten.

Zeitrahmen: Nächste Schritte

Ende September 2024 strebt die EPC an folgendes bereitzustellen:

  1. die offizielle Version 1.0 des VoP-Regelwerkes,
  2. die zugehörigen VoP-Schema, Inter-PSP, API-Spezifikationen, und
  3. die EPC-Empfehlungen für Matching-Prozesse im Rahmen des VoP-Schema-Regelwerk